Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Downloadbereich unter dem Punkt "Broschüren für Eltern". Beachten Sie auch die Links im Text.

 1. Was bedeutet “Schwerpunktschule“?

Seit unsere Schule im Jahr 2005 zur Schwerpunktschule ernannt wurde, können wir  beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Kinder gemeinsam unterrichten.
Die sonderpädagogische Förderung in unserer Schule wird unterstützt durch zwei Förderschullehrer*innen (Frau Berg, Frau Ptachin) und eine pädagogische Fachkraft (Frau Hetger). Diese zusätzlichen Fachkräfte sind aber nicht ausschließlich für beeinträchtigte Kinder da, sondern sind zusätzliche Ansprechpartner für alle Kinder. Alle Kinder leben und lernen gemeinsam - voneinander und miteinander.

 

 

 Dies gibt allen Kindern unserer Schule die Möglichkeit, besondere soziale Kompetenzen zu entwickeln. Die Sonderpädagogische Förderung erfolgt im Unterricht und berücksichtigt die individuelle Lernausgangslage und die Förderbedürfnisse des einzelnen Kindes. Dazu wird für jede Schüler*in einen Förderplan erstellt, der auf den individuellen Förderbedarf abgestimmt ist. (Vgl. Sonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen und Förderschulen, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008).

 
2. Was tue ich, wenn ich bei meinem einzuschulenden Kind einen Förderbedarf vermute?

Falls Sie Zweifel haben, weil Sie bei Ihrem Kind Beeinträchtigungen vermuten oder auch schon festgestellt haben, sollten Sie bis 01.02.2020 unbedingt mit den Erzieherinnen des Kindergartens oder mit Ihrem Kinder- oder Hausarzt darüber sprechen. Wenn diese Ihre Vermutungen bestätigen, sollten Sie überlegen, Ihr Kind überprüfen zu lassen, damit es von Anfang an optimal gefördert werden kann.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  1. Sie teilen uns das Ergebnis Ihrer Beratung mit dem Kindergarten mit und beantragen die Aufnahme als Schwerpunktkind.
  2. Für die Aufnahme in die Schwerpunktschule muss auf jeden Fall ein sonderpädagogisches Gutachten durch die zuständige Förderschule erstellt werden. Für unseren Bezirk ist in der Regel die Pommerbachschule in Kaisersesch zuständig.
  3. Die zuständige Förderschule veranlasst die Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens durch einen Förderschullehrer. Die Überprüfungen finden in der Regel in den Kindergärten statt.
  4. Es erfolgt die Eröffnung des Gutachtens mit Anhörung der Eltern durch die Leitung der Förderschule unter Einbezug des Förderschullehrers, der das Gutachten erstellt hat, und der Leitung der Schwerpunktschule.
  5. Das Gutachten schließt mit einem Fördervorschlag ab, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Unter anderem kann der Besuch einer Schwerpunktschule empfohlen werden.
  6. Die ADD entscheidet in Absprache mit der Schwerpunktschule, wobei dem Elternwillen eine ganz starke Bedeutung zukommt.


Bei der Schuleinschreibung beraten wir Sie gerne auch persönlich über die Vorgehensweise zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und über die Möglichkeiten der Förderung Ihres Kindes.

 

3. Was geschieht, wenn im laufenden Schuljahr deutlich wird, dass mein Kind möglicherweise einer besonderen Förderung bedarf?

Sollte die Schule im laufenden Jahr vermuten, dass Ihr Kind einer Sonderpädagogischen Förderung bedarf, wird das unter Punkt 2 beschriebene Verfahren nach Information der Eltern eingeleitet.

 

 4. Wer entscheidet, ob mein Kind einer Sonderpädagogischen Förderung bedarf?

Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entscheidet, ob ein Sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder nicht. Zur Entscheidung liegt der ADD das Gutachten des Förderschullehrers vor.

 

 

 5. Was geschieht, wenn bei meinem Kind ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde?

Die Aufsichtsdirektion trifft unter Berücksichtigung des Elternwunsches die Entscheidung, welche Schule der Schüler/die Schülerin zukünftig besuchen kann.
Besucht das Kind dann eine Schwerpunktschule wird es nach den Richtlinien und Lehrplänen der Förderschule unterrichtet. Ihr Kind ist nun Förderschüler d.h. es wird nach seinen individuellen Förderbedürfnissen unterrichtet. Das Kind bekommt zwar ein Zeugnis der Grundschule, es ist darauf jedoch vermerkt, nach welchem Förderschwerpunkt Ihr Kind unterrichtet wurde.